Elektro-Sanierungen und Eigenmietwert: Jetzt steuerlich profitieren

Werterhaltende Elektro-Sanierungen können Sie aktuell noch von den Steuern abziehen. Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis Ende 2028, um bestehende Installationen zu erneuern und gleichzeitig steuerlich zu profitieren. Viele Anlagen haben nach 25–30 Jahren ihre technische Lebensdauer erreicht, auch wenn sie noch funktionieren. Eine rechtzeitige Sanierung erhöht die Sicherheit und erhält den Wert Ihrer Immobilie.

Werterhaltende Elektroarbeiten gezielt umsetzen

  • Erneuerung bestehender Elektroinstallationen
  • Ersatz und Modernisierung von Sicherheitssystemen
  • Austausch von Gegensprechanlagen und Steuerungen
  • Sanierung fest installierter Beleuchtungssysteme
  • Optimierung und Ersatz von PV-Komponenten (z. B. Wechselrichter)

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Eigenmietwert & Elektro – das Wichtigste in Kürze

  • Beschluss & Zeitplan: Der Eigenmietwert wird abgeschafft. Inkrafttreten 01.01.2029; bis Ende 2028 gilt das heutige System.
  • Bis 31.12.2028 handeln: Werterhaltende Elektroarbeiten (Ersatz, Reparatur) sind bis dahin in der Regel steuerlich abziehbar – entscheidend sind Durchführung und Abrechnung im Jahr 2028.
  • Ab 2029: Kein Abzug mehr für Unterhalt auf selbstbewohnten Objekten; Schuldzinsen nur noch eingeschränkt. Vermietete Liegenschaften: Unterhalt bleibt abziehbar.
  • Belege aufbewahren: Für den Steuerabzug braucht es eine klare Dokumentation (Offerten, Leistungsbeschriebe, Rechnungsdatum; Abgrenzung werterhaltend/wertvermehrend).

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Elektrosanierung für Häuser: Effiziente und werterhaltende Lösungen

Zustand bestehender Installationen prüfen

Viele Elektroinstallationen erreichen nach 25–30 Jahren ihre technische Lebensdauer – auch wenn sie äusserlich noch funktionieren. Gerade bei älteren Immobilien lohnt sich eine Überprüfung, um Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und gezielt werterhaltende Massnahmen umzusetzen.

Erneuerung von Elektroinstallationen

Veraltete Leitungen, Schaltkästen oder Sicherungssysteme können durch moderne, sichere Installationen ersetzt werden. Solche Arbeiten gelten in vielen Fällen als werterhaltend, wenn sie dem Erhalt der bestehenden Funktion dienen. Ältere Installationen entsprechen zudem häufig nicht mehr den aktuellen Normen, was eine Modernisierung zusätzlich sinnvoll macht. 

Sicherheitssysteme und Gegensprechanlagen

Der Ersatz oder die Modernisierung von Gegensprechanlagen, Zutrittssystemen oder Alarmanlagen erhöht die Sicherheit Ihrer Immobilie und zählt häufig zu den werterhaltenden Massnahmen.

Fest verbaute Beleuchtungssysteme

Der Austausch fest installierter Leuchten oder Beleuchtungssysteme, beispielsweise in Küchen, Bädern oder Aussenbereichen, kann steuerlich relevant sein, sofern keine wesentliche Komfortsteigerung erfolgt.

Steuerungen und Gebäudeautomation

Bestehende Steuerungssysteme (z. B. für Licht, Storen oder Energie) können modernisiert werden. Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen Werterhalt und Wertvermehrung. Wir unterstützen Sie dabei.

Photovoltaik-Komponenten

Der Ersatz einzelner Komponenten wie PV-Wechselrichter oder bestehender Solarmodule kann als werterhaltend gelten, sofern keine Leistungserweiterung erfolgt.

Sicherheitsüberprüfung als Grundlage

Eine professionelle Überprüfung der Elektroinstallation zeigt, wo Handlungsbedarf besteht. Sie hilft, Massnahmen zu priorisieren und bildet die Grundlage für eine gezielte und steuerlich sinnvolle Sanierung.

Individuelle Lösung anfragen

Technikraum mit mehreren an der Betonwand montierten Geräten, darunter zwei Fronius‑Wechselrichter, ein Sicherungs‑ und Verteilerkasten, ein Batteriespeicher sowie sichtbare Kabel, Leitungen und Rohrinstallationen; die Anlage ist übersichtlich und professionell installiert.

Was wir für Sie übernehmen

  • Beratung & Steuerklassierung Ihrer Elektrosanierung (werterhaltend vs. wertvermehrend) inkl. kantonaler Abzugsfähigkeit
  • Zustandsanalyse Ihrer bestehenden Installation inkl. Priorisierung von Massnahmen
  • Transparente Empfehlungen basierend auf Sicherheit, Budget und Nutzung
  • Fristgerechte Planung & Umsetzung bis 31.12.2028
  • Vollständige Dokumentation zur Steuererklärung (Unterlagen/Belege nach kantonalen Vorgaben)

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